Seite 1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12

Seite 1 von 12

 

Abschrift

 

Anlage 4

Belange des Lärmschutz/BImSchG

2. Stellungahme

zur 1. Änderung B-Plan Nr. 44 Gewerbegebiet Hienlohestraße Nord

 

Diese detaillierten Ausführungen beziehen sich auch auf die fehlerhaft „nachjustierte“ Schallimmissionsprognose vom 11.04.2016, die der 1. Änderung 2. Öffentliche Auslegung des B-Plan Nr. 44, Hienlohestraße  Nord zu Grunde liegt.

Im Übrigen halte ich alle vorangegangen Einwendungen und Anregungen aufrecht.

 

Es ist bisher versäumt worden, die Auswirkungen bezüglich der möglichen tieffrequenten Töne, von Schwingungen und Körperschall, die auch durch die geplante vollautomatische Lagerlogistik verursacht werden können, zu prüfen.

 

Ich fordere die Gemeinde auf, die entsprechenden Festsetzungen zu treffen, daß ein laufendender Logistikbetrieb, der zu tieffrequenten Tönen und/oder Schwingungen führen kann, unzulässig ist.

 

Zu 3 A Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme aus, daß sowohl die Betriebsbeschreibung als auch die „Schallschutzprognose“ in ihrer ursprünglichen Fassung bereits tragfähig waren, hier und dort „nur“ im Zuge der Planeinreichung nochmal „präzisiert und nachjustiert“ wurde.

 

Tatsache ist, daß die Untere Immissionsschutzbehörde, hier das Landratsamt Miesbach, sowohl die ursprüngliche Fassung der Lärmimmissionsprognose als auch die Betriebsbeschreibung angezweifelt und aus diesem Grunde Klarstellungen und Nachbesserungen gefordert hat.

 

Mit der Stellungnahme der Gemeinde wird zusätzlich versucht, die Fakten, die auch eine erneute Auslegung und öffentliche Beteiligung notwendig machten, zu verdrehen.

Es bleibt übrig, daß Herr Hirz vergeblich versucht hat, mir kurz vor Fristablauf der ersten öffentlichen Auslegung eine „präzisierte“ Betriebsbeschreibung und „justierte“

Druckversion | Sitemap
© Otterfinger Zeitung